Ein Beitrag von Christa Wilsch
Dem Artikel ist zu entnehmen, dass diverse Änderungsanträge zum Bebauungsplan 208 – Böllberger Weg, Aufstellungsbeschluss – gestellt wurden.
Zu den Inhalten wird geschrieben:
- SPD und Linke geht es um bessere soziale Durchmischung im Quartier. Die Umsetzung dürfte kein Problem darstellen, da die Bebauung am Böllberger Weg als Lärmschutz für die dahinterliegende, wahrscheinlich teureren Wohnungen (mit Saaleblick) zu dienen scheint.
- MitBürger & Die PARTEI haben einen kleinen Änderungswunsch: Zugang vom Weingärten zur Hafenbahntrasse.
- Lediglich die Fraktion der Grünen stellt sich hinter Forderungen der Petition, auf die in der MZ schon öfter Bezug genommen wurde.
Die Fraktion Hauptsache Halle hat nur „die Willkommenskultur für Unternehmen“ im Blick und kritisiert, wenn Bürger ihr demokratisches Recht wahrnehmen, geplante Entscheidungen des Stadtrates frühzeitig in Frage zu stellen. Das Wohlbefinden der Einwohner, Umwelt- und Klimaschutz scheinen für die Fraktionsmitglieder keine Rolle zu spielen.
Ich habe zudem den Eindruck, dass sich bisher keiner der Stadträte die Mühe gemacht zu hat, den Bebauungsplan 101.1 für das Areal am Böllberger Weg mit der jetzt geplanten Bebauung zu vergleichen. Oder hält man die Veränderungen tatsächlich für hinnehmbar?
Ich komme jedenfalls zu dem Schluss, dass sämtliche Ziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 101.1 mit der Planung “Saalegarten” verworfen werden. Alle damals genannten städtebaulichen, schalltechnischen, klimatischen sowie natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen werden unberücksichtigt gelassen. Der damalige Umweltbericht wird nicht einmal erwähnt.
Die Wohnqualität für die Bewohner der Ostseite des Böllberger Weges, des südlichen Bereichs der Straße „Weingärten“ und möglicherweise auch des Glauchaviertels verschlechtern sich (Letzteres, wenn in der Torstraße kein Ersatz für REWE gefunden wird).
Dazu einige Beispiele:
- Es erfolgt eine bauliche Verdichtung des Standortes und somit eine Erhöhung der Flächenversiegelung.
- Die Grünausgleichs- und Ersatzmaßnahmen können innerhalb des Gebietes nicht mehr (wie ursprünglich geplant) umgesetzt werden. Baumbepflanzungen an der Hafenbahntrasse und am Böllberger Weg fallen weg.
- Im nordwestlichen Teil waren im Bebauungsplan 101.1 zu erhaltende Kellerräume als zu schützendes Fledermaushabitat ausgewiesen. Sie sind in der aktuellen Planung nicht zu erkennen.
- Die Biotope entlang des Saaleufers sollten entwickelt werden. Aktuell ist unmittelbar zwischen den geschützten Biotopen am östlichen Saaleufer eine Steganlage geplant.
- Das zu erwartende zusätzliche Verkehrsaufkommen durch die Gewerbe- und Wohnungsmieter ist durch das vorhandene Straßennetz nicht zu bewältigen.
- Aufgrund der großen Länge des Baukörpers sah man es beim bisherigen Vorhaben als erforderlich an, mit der Höhe unter der umgebenden Bebauung zu bleiben. Eine massige städtebauliche Wirkung sollte damit vermieden werden. Dafür waren Gebäudehöhen festgelegt worden. In der aktuellen Planung spielen diese Gesichtspunkte keine Rolle mehr.
- Laut der Begründung zum alten Bebauungsplan 101.1 sollte aufgrund der hohen Lärmbelastungen durch den Böllberger Weg eine Wohnnutzung stets einen ungeordneten Anteil einnehmen. Für die Wohnungen mit Saaleblick wirkt man der Lärmbelästigung durch eine 6- bis 11-geschossige Bebauung am Böllberger Weg entgegen. Dagegen verschlechtert sich die Wohnqualität der Bewohner auf der Ostseite des Böllberger Weges durch die Einengung der Straße erheblich. Es ist zu erwarten, dass für sie Lärm und Luftverschmutzung zunehmen.
Fazit
Für die in Rede stehende Fläche sollte die weitere Planung eher darauf abzielen, Probleme zu lösen als neue zu schaffen. Die Bebauung muss den Belangen der im Umfeld lebenden Hallenser, den sich aus dem Naherholungsgebiet „Saale“ ergebenden Anforderungen sowie dem Umwelt- und Klimaschutz gerecht werden.